Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
ab dem 1. Januar 2023 entfällt die bisherige Freigrenze, Zinsen kapitalertragsteuerfrei zu vereinnahmen für sog. lose Personenzusammenschlüsse, z. B. für Konten von Kegelclubs, Mannschaftskassen, etc.
Das heißt Zinsen, die auf diesen Konten gutgeschrieben werden, unterliegen zukünftig der Kapitalertragsteuer; die bisherige Freigrenze wurde vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen.
Freundliche Grüße
Ihre Volksbank Niedergrafschaft eG