- Sie müssen - wie bisher - nur dann Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.
- Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn Sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden - wie bisher - nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich.
- Sollten Sie nach der Besichtigung letztlich kein Interesse an dem Objekt haben, müssen Sie - wie bisher - nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Wir werden Ihnen keine Rechnung stellen. Über eine kurze Information würden wir uns allerdings freuen.
- Wir können das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Sie können nicht generell darauf verzichten, da wir beide an die Vorschriften gebunden sind.
- Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück. Wir haben hierauf keinen Einfluss.
- Wenn Sie die Erfahrung gemacht haben, dass Sie ein anderer Makler nicht belehrt hat, dann liegt das daran, dass die Regelungen noch neu und wir schon einen Schritt weiter sind.